Nach mehrjähriger Erfahrung stehen wir mit unserem ganzheitlichen Gesundheitskonzept nicht nur Privatpersonen, sondern auch Institutionen und Firmen beratend zur Seite.
Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu einem zielgerichteten Gesundheitsmanagement in ihrem Unternehmen und helfen Ihnen dabei, ein auf Sie abgestimmten Maßnahmenkatalog zu entwickeln und durchzuführen, um das Bewusstsein und die Nachhaltigkeit im Bereich Gesundheit in Ihrer Institution zu sichern. Unsere Erfahrung zeigt: Ein gesunder Geist lebt in einem gesunden Körper – fördern Sie die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, fördern Sie die Gesundheit ihres Unternehmens.
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuer- und abgabenfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).